Therapeutisches Angebot

Einzel- und Gruppentherapie

Gesetzlich Versicherte

PrivatpatientInnen

SelbstzahlerInnen

Supervision

Selbsterfahrung

Gesetzlich Versicherte

Sprechstunde
Vor dem Beginn einer Psychotherapie findet die sogenannte Sprechstunde statt. Hierbei handelt es sich um eine mit Ihnen fest vereinbarte, zumeist 50-minütige Sitzung zur orientierenden Abklärung. Hierbei wird festgestellt, ob und falls ja, in welcher Form Sie eine psychotherapeutische Versorgung benötigen. Im Einzelfall können bis zu 3 Sprechstundentermine mit weitergehender Diagnostik stattfinden. Sofern diese Sprechstunde ergibt, dass eine ambulante Psychotherapie notwendig ist und freie Plätze vorhanden sind, können Sie Ihre psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis beginnen.


Probatorische Sitzungen
Vor Beginn einer Therapie und anschließend an die Sprechstunde(n) finden weitere (2-4) probatorische Sitzungen zur Vorbereitung und Beantragung der Psychotherapie statt. Gemeinsam bestimmen wir Ihre Therapieziele und das therapeutische Vorgehen. Dann stelle ich einen Antrag zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie mir einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Psychiater vorlegen.


AKTUELLES: Momentan sind keine Plätze für Einzelsitzungen frei.



Es gibt jedoch noch vereinzelt Kapazitäten für einen Kombinationsbehandlung mit einem Schwerpunkt auf Gruppentherapie. Die nächste Gruppe startet im September/Oktober (freitags 12-13:40). Melden Sie sich gerne mit dem Stichwort Gruppe via Email bei mir.


PrivatpatientInnen

Je nach Krankenkasse und Versicherungstarif unterscheidet sich der Ablauf für die Psychotherapie und sollte dementsprechend von Ihnen vorher abgeklärt werden.


Bitte informieren Sie sich daher vor der Kontaktaufnahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe Kosten für eine psychologische Psychotherapie übernommen werden und bringen Sie diese Informationen zu Ihrem ersten Termin mit.


Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab (2,3-facher Satz).


Ich orientiere mich hierbei an der Abrechnungsempfehlung die Sie hier einsehen können:

Übersicht

SelbstzahlerInnen

Der Ablauf orientiert sich an dem oben beschriebenen Vorgehen, kann jedoch individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Pro 50 Minuten Einzelsitzung berechne ich im Regelfall 134,07 € (2,3-facher Satz). Es wird vorab eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen.